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SWK 7, 1. März 1997, Seite R 23
Gebühren: Übertragung Schiffshypothek
• Die Übertragung einer Schiffshypothek unterliegt der Gerichtsgebühr in Höhe von 1,1% des Wertes - (TP 10 Z III GGG); (Abweisung)
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