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SWK 7, 1. März 1997, Seite 23

Gebühren: Übertragung Schiffshypothek

Die Übertragung einer Schiffshypothek unterliegt der Gerichtsgebühr in Höhe von 1,1% des Wertes - (TP 10 Z III GGG); (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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