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Einkommensteuer - Vermietung von Hubschraubern
Vermietung von Hubschraubern (§ 2 EStG)
Bei einer Personengesellschaft ist grundsätzlich von einem einheitlichen Gewerbebetrieb auszugehen. An sich gemischte Tätigkeiten sind zunächst als gewerbliche zu behandeln.S. K 6 Danach ist für jeweils verschiedene selbständige Tätigkeiten das Vorliegen einer Gewinnerzielungsabsicht zu untersuchen. Erträge und Aufwendungen, die auf einer privat veranlaßten Tätigkeit beruhen (Vermietung eines Hubschraubers durch eine Baumaschinenvermietungsgesellschaft), sind nicht in die Gewinnermittlung der Personengesellschaft einzubeziehen (BFH , VIII R 28/94 in BB 1996, 2549).