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SWK 7, 1. März 1997, Seite T 28

Kommunalsteuerpflicht von Urlaubsentschädigungen und -abfindungen

Mag. Dr. Thomas Keppert

Bereits seit einigen Monaten werden in manchen Gemeinden die von Unternehmen anläßlich der Beendigung von Dienstverhältnissen ausgezahlten Urlaubsentschädigungen im Zuge von Kommunalsteuerprüfungen von den Prüfungsorganen in die steuerpflichtige Bemessungsgrundlage einbezogen.

Dabei stützen sich die Kommunalsteuerprüfer auf zwei Erkenntnisse des VwGH (, 94/13/0030, und , 92/15/0104). In diesen Erkenntnissen hat der VwGH die Meinung vertreten, daß der Grund für die Zahlung einer Urlaubsentschädigung darin zu sehen sei, daß der Arbeitnehmer während des aufrechten Dienstverhältnisses den ihm zustehenden Erholungsurlaub nicht konsumiert hat. Es bestehe demnach kein Kausalzusammenhang zwischen dieser Abgeltung des nicht konsumierten Urlaubs und der Auflösung des Dienstverhältnisses, weil es zu einer derartigen Abgeltung auch bei einem aufrechten Dienstverhältnis kommen könne. Der VwGH verweist auch darauf, daß die im Judikat vom , 89/14/0278, festgehaltene Auffassung, wonach Urlaubsentschädigungen als Abfindungen für nicht verbrauchten Urlaub § 67 Abs. 6 EStG unterliegen können, lediglich ein obiter dictum (nebensächliche Bemerkung) war, die den Spruch dieses Erkenntnisses nicht getragen hat. Demzufolge...

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