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SWK 7, 1. März 1997, Seite 24

Verwaltungsakte

Wenn die Behörde bei einer VwGH-Beschwerde die Verwaltungsakten nicht vollständig vorlegt, kann der VwGH die Rechtmäßigkeit des Bescheides nicht überprüfen - (§ 10 Abs. 1 Kärntner GetränkeabgabeG), (Aufhebung wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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