Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 7, 1. März 1997, Seite R 21

Kanaleinmündungsabgabe NÖ

Die Schuld der Kanaleinmündungsabgabe entsteht mit der Rechtskraft des Bescheides über die Verpflichtung zum Anschluß an den Kanal unabhängig vom tatsächlichen Anschluß - (§ 12 Abs. 1 NÖ KanalG 1977), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgrund einer Beschwerde der Stadtgemeinde gegen den Bescheid der NÖ Landesregierung)

()

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
Daten werden geladen...