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SWK 7, 1. März 1997, Seite 23

Gebühren: Antrag Verfahrenshilfe

Ein in einer Beschwerde gestellter Antrag auf Gewährung von Verfahrenshilfe unterliegt der Stempelgebühr von 120 S - (§ 14 TP 6 Abs. 1 GebG), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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