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SWK 27, 20. September 1996, Seite R 81

Erschließungsbeitrag Tirol

Bei der Ermittlung des

Erschließungsbeitrages anläßlich der Errichtung eines Gebäudes kann die Baumasse des abgebrochenen Altbestandes nur abgezogen werden, wenn nachgewiesen wird, daß für den Altbestand schon eine vergleichbare Abgabe entrichtet worden ist - (§ 19 Abs. 12 Tiroler Bauordnung), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE)
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