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SWK 27, 20. September 1996, Seite 027

Umsatzsteuerliche Behandlung gemischt genutzter Gegenstände

Umsatzsteuerliche Behandlung gemischt genutzter Gegenstände (§ 12 UStG)

Das dt. BMF hat zu den Auswirkungen des , Stellung genommen. Bei Grundstücken und Gebäuden kann der Unternehmer wählen, ob er auch bei teilweiser unternehmerischer Nutzung das Gebäude zur Gänze dem nichtunternehmerischen Bereich zuordnet oder ob er ein Gebäude zur Gänze dem unternehmerischen Bereich zuordnet, auch wenn die unternehmerische Nutzung nur geringfügig ist. Eine Nutzung für nichtunternehmerische Zwecke führt zu einem dauernden Verwendungseigenverbrauch, der zum Ausschluß der darauf entfallenden Vorsteuer führt. Bei einer unternehmerischen Nutzung von zunächst nichtunternehmerisch genutzten Gebäudeteilen wird die darauf entfallende Vorsteuer zugunsten des Unternehmers berichtigt. Das Wahlrecht in der Zuordnung steht dem Unternehmer grundsätzlich auch bei beweglichen Wirtschaftsgütern zu. (BB 1996, 1483)

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