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SWK 27, 20. September 1996, Seite R 82
Lustbarkeitsabgabe Stmk.
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Der Steiermärkischen
Lustbarkeitsabgabe unterliegt auch das Halten von Spielapparaten in nicht öffentlichen Räumen - (§ 1 Abs. 2 Stmk. Lustbarkeitsabgabegesetz), (Abweisung)
(, 0382)