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SWK 27, 20. September 1996, Seite R 82

Lustbarkeitsabgabe Stmk.

Der Steiermärkischen

Lustbarkeitsabgabe unterliegt auch das Halten von Spielapparaten in nicht öffentlichen Räumen - (§ 1 Abs. 2 Stmk. Lustbarkeitsabgabegesetz), (Abweisung)

(, 0382)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE)
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