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SWK 27, 20. September 1996, Seite 085

Gerichtliche Pauschalgebühr

Ein Antrag, die Beschwerdeführerin von der

gerichtlichen Pauschalgebühr wegen Verfahrenshilfe zu befreien, kann nicht als Gesuch um Nachsicht von Gerichtsgebühren behandelt werden - (§§ 63 ff. ZPO), (Aufhebung wegen Unzuständigkeit der belangten Behörde)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE)
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