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SWK 27, 20. September 1996, Seite T 245

In Zukunft Zinsen für Steuerrückstände?

Umgekehrt auch Verzinsung der Guthaben

Gernot Hierhammer

Ein Anflug von privatwirtschaftlichem Denken muß Klima erfaßt haben, wenn er überlegt, für künftige Steuerrückstände Zinsen zu verlangen. Die ersten Aussendungen über einen solchen Quantensprung im Staatsrayon sind unexakt: Für Steuerrückstände, die nicht innerhalb eines Monats bezahlt werden (können), bringt der Pflichtige in der Regel ein Stundungsansuchen ein. Und die Stundungszinsen der Abgabenbehörde liegen gehörig über der Bankrate.

Andersrum sah sich die Finanz nie in der Verlegenheit, Steuerguthaben unaufgefordert rückzuzahlen – das muß der Steuerzahler eigens beantragen und sodann auf baldige Erledigung hoffen. Die demotivierende Massenerledigung ließ die 1. Instanz einen Dauerauftrag des Steuerpflichtigen für alle künftigen Rückzahlungen vorschlagen. BAO-„Papst" Stoll hielt diesen Weg für gangbar, das BMF schwieg: Banktechnisch gedacht, aber kundenfeindlich!

Immerhin sollen pro futuro auch Guthaben verzinst werden; ob ebenfalls zur doppelten Bankrate, bleibt abzuwarten. Die Finanz wird es wenig jucken, „denn die Unternehmer sind wesentlich schneller bei der Rückforderung von Guthaben, als beim Bezahlen von Rückständen", weiß man in der Himmelpfortgasse.

Der springende Punkt ist...

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