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SWK 27, 20. September 1996, Seite R 81
Kanalanschlußgebühr Tirol
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Ein Bescheid über
Kanalanschlußgebühr ist nicht rechtswidrig, wenn die Behörde ohnehin nur die den abgebrochenen Altbestand übersteigende Kubatur als Bemessungsgrundlage herangezogen hat - (§ 2 Abs. 9 Gemeinderatsbeschluß über die Erhebung von Kanalanschlußgebühren in Innsbruck), (Abweisung)
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