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SWK 27, 20. September 1996, Seite 081

Kanalanschlußgebühr Tirol

Ein Bescheid über

Kanalanschlußgebühr ist nicht rechtswidrig, wenn die Behörde ohnehin nur die den abgebrochenen Altbestand übersteigende Kubatur als Bemessungsgrundlage herangezogen hat - (§ 2 Abs. 9 Gemeinderatsbeschluß über die Erhebung von Kanalanschlußgebühren in Innsbruck), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE)
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