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SWK 27, 20. September 1996, Seite 027

Besuche bei zu 90% Behindertem

Besuche bei zu 90% Behindertem (§ 35 Abs. 5 EStG)

Die Kosten für die Besuche der zu 90% behinderten Ehegattin im Krankenhaus stellen außergewöhnliche Belastungen dar, die ohne Selbstbehalt abzuziehen sind. Infolge des unmittelbaren Zusammenhanges mit der unfallsbedingten Behinderung sind auch die Besuchskosten Kosten aus dem Titel der Behinderung. (RME 49 in ÖStZ 1996, 338)

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