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Besuche bei zu 90% Behindertem
Besuche bei zu 90% Behindertem (§ 35 Abs. 5 EStG)
Die Kosten für die Besuche der zu 90% behinderten Ehegattin im Krankenhaus stellen außergewöhnliche Belastungen dar, die ohne Selbstbehalt abzuziehen sind. Infolge des unmittelbaren Zusammenhanges mit der unfallsbedingten Behinderung sind auch die Besuchskosten Kosten aus dem Titel der Behinderung. (RME 49 in ÖStZ 1996, 338)