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SWK 27, 20. September 1996, Seite 081

Aufschließungsbeitrag NÖ

Anläßlich der Bewilligung zur Errichtung eines Gebäudes ist die Vorschreibung eines

Aufschließungsbeitrages nicht zulässig, wenn auf dem Grundstück am schon ein unbefristet bewilligtes Gebäude gestanden ist - (§ 14 Abs. 1 NÖ BauO 1976), (Abweisung der Beschwerde der Marktgemeinde)

(, AW 95/17/0047)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE)
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