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SWK 27, 20. September 1996, Seite 028

Wiederaufnahme wegen geringer Beträge

Wiederaufnahme wegen geringer Beträge (§ 303 BAO)

Eine Wiederaufnahme ist auch wegen 8.400 S zuviel abgesetzter Versicherungen (statt Betriebsausgaben Sonderausgaben) vorzunehmen, wenn dadurch Verluste von 76.000 S infolge Annahme von Liebhaberei wegfallen. (LS 15/96 in FJ 1996, 96)

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