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SWK 27, 20. September 1996, Seite 508

Umsatzbesteuerung und Buchnachweis bei ig. Werklieferungen und Montagelieferungen nach Deutschland

Werklieferung und Montagelieferung sind bei EU-grenzüberschreitenden Vorgängen strikt zu trennen

Gerhard Gaedke und Wolfgang Khun

Werklieferung und Montagelieferung sind nach den gesetzlichen Kriterien strikt zu unterscheiden, ein Buchnachweis ist nur bei Montagelieferung für die innergemeinschaftliche Lieferung bzw. das innergemeinschaftliche Verbringen des Materials bzw. des Gegenstandes erforderlich. In Deutschland wird auf innergemeinschaftliche Werklieferungen nicht ansässiger Unternehmer die Abzugsbesteuerung bzw. Nullregelung angewendet, nicht aber auf innergemeinschaftliche Montagelieferungen, die dem normalen Steueranmeldungsverfahren unterliegen.

Werklieferung

Eine Werklieferung liegt gemäß § 3 Abs. 4 UStG 1994 nur dann vor, wenn der Unternehmer die Be- oder Verarbeitung eines vom Auftraggeber beigestellten Gegenstandes übernommen hat und dabei Hauptstoffe, also nicht nur Zutaten oder sonstige Nebensachen verwendet. Eine Werklieferung liegt auch vor, wenn die be- oder verarbeiteten Gegenstände mit dem Grund und Boden fest verbunden werden.

Bei der Werklieferung treffen daher Elemente der Lieferung und der sonstigen Leistung zusammen. Nach dem Grundsatz der Einheitlichkeit der Leistung liegt bei Überwiegen der Lieferungselemente entsprechend der erwähnten gesetzlichen Definition ausschließlich eine Lieferung vor. Das heißt...

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