Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Wasserleitungsanschlußgebühr
•
Die Verjährung der
Wasserleitungsanschlußgebühr der Gemeinde St. Marienkirchen an der Polsenz für Zu- und Aufbauten beginnt mit dem Tag der ersten Benützung der Zu- und Aufbauten - (§ 7 der Verordnung des Gemeinderates), (Aufhebung wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgrund einer Beschwerde der Gemeinde St. Marienkirchen an der Polsenz)
()