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SWK 27, 20. September 1996, Seite 241

Aussetzen und Totalreform bis 2000

Reparatur der derzeitigen Regelung erscheint nicht sinnvoll

Univ.-Prof. Dr. Gerald Heidinger

Aus dem Sparpaket vom Frühjahr 1996 stößt die neue Sozialversicherungs- bzw. Abgaben- pflicht für freie Dienstverträge bzw. dienstnehmerähnliche Werkverträge auf besondere, vielschichtige Kritik. Im folgenden soll nun zunächst untersucht werden, wieweit der Gesetzeszweck, nämlich die

Umgehung des Sozialversicherungsschutzes für die sozial Schwächeren zu verhindern, sowie

die Erschließung neuer Einnahmen für die öffentliche Hand

mit dem derzeitigen Gesetz erreicht werden kann und ob eine Reparatur überhaupt sinnvoll ist. Oder kehren wir besser „zum Start" zurück?

I. KRITIK

1. Verhinderung der Umgehung der Sozialversicherungspflicht

Mag dies bei „freien Dienstverträgen" – also laufender Tätigkeit, jedoch freier Wahl des Arbeitsortes und der Arbeitszeit bzw. Vertretungsmöglichkeit – noch bis zu einem gewissen Grad gelingen, ist für dienstnehmerähnliche Werkverträge der Gestaltungsspielraum so groß, daß sicher gerade die, die des Sozialschutzes besonders bedürfen, diesen nicht erhalten werden.

Beispiel nach Doralt

Läßt ein Unternehmer innerhalb von 6 Monaten zwei Anzüge fertigen, ist der Arbeitnehmer nicht versicherungspflichtig. Bestellt er jedoch zwei Sakkos und zwei Hosen, fällt zumin...

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