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Vereinfachung der Lohnverrechnung
Unternehmer verzweifeln ob der Rechtsunsicherheit
Vor exakt 20 Jahren schrieb zB Heidinger Folgendes zu diesem Thema: „Die politisch Verantwortlichen wären gut beraten, […] nun endlich mit aller Energie, die seit Jahren auf der Stelle tretende Diskussion um eine Vereinfachung und Vereinheitlichung der Lohnverrechnung anzupacken“ (Heidinger, Aussetzen und Totalreform bis 2000, SWK 27/1996, 241). Damals ging es ua um Sozialversicherungs- bzw Abgabenpflicht für freie Dienstverträge bzw dienstnehmerähnliche Werkverträge. Seit mehr als 20 Jahren beschäftigt dieses Thema Höchstgerichte, Unternehmer verzweifeln ob der Rechtsunsicherheit.
Andere Beispiele gefällig? Die am in Kraft getretene Auflösungsabgabe sollte 2017 Geschichte sein. Die von Heidinger angesprochenen „politisch Verantwortlichen“ setzen auf das Kurzzeitgedächtnis der Unternehmer. Denn statt einer Abschaffung kommt eine neue Variante, nämlich mit einer Verdoppelung der Auflösungsabgabe unter dem Titel „Bonus-Malus für ältere Dienstnehmer“. Der Bonus für Unternehmer beträgt dabei 0,1 Prozentpunkte des Dienstgeberbeitrags zum Familienlastenausgleichsfonds (also ab 2018 3,8 % statt 3,9 %) und deckt nicht einmal die mit der Gesetzesänderung verbundenen administrativen Mehraufw...