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Die Einlagenrückzahlung im Fall von Einbringungen - eine Erwiderung
Die Regelung des § 4 Abs. 12 Z 2 zweite Fallgruppe EStG ist im Sinne einer konsequenten Einmalbesteuerung erforderlich
In SWK-Heft 19/1996, Seite 339 ff., untersucht Beiser Probleme der neugeschaffenen Regelung über die Einlagenrückzahlung im Zusammenhang mit Kapitalerhöhungen und Umgründungen (§ 4 Abs. 12 Z 2 EStG). Während er für den Ausschluß von Beträgen i. S. d. § 32 Z 3 EStG (10jährige Steuerverfangenheit nach Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln) bei teleologischer Reduktion des Anwendungsbereichs eine sachliche Rechtfertigung sieht, ist die Bestimmung im Zusammenhang mit Umgründungen nach Beiser ersatzlos zu streichen, weil sie zu einer Doppelbesteuerung führt. In diesem Beitrag soll gezeigt werden, daß die Regelung sehr wohl berechtigt ist und bei korrekter Anwendung auch nicht zu einer Doppelbesteuerung führt.
1. Die Rechtsgrundlage
§ 4 Abs. 12 EStG bestimmt, daß die Einlagenrückzahlung von Kapitalgesellschaften, auch wenn sie im Wege einer Einkommensverwendung erfolgt, beim Anteilseigner nicht zu Beteiligungserträgen führen, sondern die Anschaffungskosten bzw. Buchwerte der Anteile kürzen. Einlagen im Sinn dieser Vorschrift sind im wesentlichen das aufgebrachte Grund-, Stamm- oder Genossenschaftskapital und sonstige Einlagen und Zuwendungen, die als Kapitalrücklagen auszuweisen sind. Nicht zu den Einlagen gehören unter anderem Beträg...