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SWK 10, 1. April 1995, Seite 039

Vergnügungssteuer Wien

Trotz Aufhebung eines Teiles des Wiener Vergnügungssteuergesetzes durch den Verfassungsgerichtshof am waren Verleiher vonVideo-Programmträgernverpflichtet, die Vergnügungssteuer bis nach den alten Vorschriften zu entrichten - (§ 149 WAO), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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