SWK 10, 1. April 1995, Seite T 28
IFB und neue Sondervorauszahlung
Stellungnahme des Fachsenats für Steuerrecht zum Gesetzesentwurf
Die budgetäre Notwendigkeit der geplanten Sondervorauszahlung in der Übergangsphase bis zum Wirksamwerden der Veranlagung 1995 soll und kann nicht in Frage gestellt werden, es sollte für die Berechnung und Entrichtung jedoch eine Vorgangsweise gefunden werden, welche die Steuerpflichtigen und die Wirtschaftstreuhänder als deren Vertreter und Berater mit möglichst geringen bürokratischen Hindernissen, Problemen und Frustrationen belastet. Der Fachsenat für Steuerrecht tritt daher grundsätzlich für eine Lösung ein, bei der die Sondervorauszahlung von der Finanzverwaltung selbst berechnet wird. Dies könnte auf der Grundlage der in den Steuererklärungen anzugebenden Investitionsfreibeträge erfolgen, wobei bei Fehlen dieser Angaben in den eingereichten Steuererklärungen die für die Berechnung erforderlichen Daten von den betroffenen Steuerpflichtigen bis zu einem bestimmten Stichtag (z. B. 30. 6.) nachgemeldet werden müßten. Dadurch könnte erreicht werden, daß alle Steuerpflichtigen, die ihre Steuererklärungen ordnungsgemäß und vollständig ausgefüllt haben, für die Berechnung der Sondervorauszahlung nicht mehr "belästigt"...