Regelbedarfsätze für Unterhaltsleistungen für das Jahr 1995 (BMF-Erlaß)
(BMF) - Gemäß Erlaß des Bundesministeriums für Finanzen vom 8. Jänner 1993, GZ 07 0104/1-IV/7/93, Pkt. 2.3., steht in allen Fällen, in denen eine behördliche Festsetzung der Unterhaltsleistung nicht vorliegt, der Unterhaltsabsetzbetrag nur dann für jeden Kalendermonat zu, wenn
SWK 10/1995, T 27