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Änderungen des Mineralölsteuergesetzes 1995 auf Basis des Strukturanpassungsgesetzes (Takacs)
Durch Art. XXXVI des Strukturanpassungsgesetzes erfolgen zahlreiche Änderungen im Mineralölsteuergesetz 1995 (BGBl. Nr. 630/1994). In diesem Zusammenhang erfolgt auch die Aufhebung der Sonderabgabe von Erdöl (Art. XXXVII des Strukturanpassungsgesetzes). Die Sonderabgabe von Erdöl war schon bei ihrer Einführung als eine befristete Abgabe konstruiert und soll daher endgültig mit auslaufen.
1. Steuersätze
Vor allem bei den Steuersätzen kommt es zu bedeutenden Änderungen. Der Steuersatz für Benzin wird um 1,- S pro Liter erhöht. Eine weitere Anhebung um 10 g erfolgt aufgrund der Aufhebung der Erdöl-Sonderabgabe. Dies gilt auch für Dieselöl.
Dieselöl wird um 50 g pro Liter erhöht. Alle Heizöle werden um 30 g pro Kilo erhöht. Der neue Steuersatz für Flüssiggas für Heizzwecke beträgt 60 g pro Liter. Biogene Treibstoffe sollen mit 18 g pro Liter besteuert werden. Der neue Steuersatz für Heizöl extra leicht beträgt 95 g pro Liter.
2. Anpassung von Vergütungen
Für Dieselöle, die zum Antrieb von Schienenfahrzeugen, zum Betrieb von Wärmepumpen und Gesamtenergieanlagen verwendet werden, wird zur Zeit eine Vergütung der Steuer von 2,58 S je Liter Dieselöl gewährt. Dieser Betr...