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SWK 10, 1. April 1995, Seite 036

Abgabenhehlerei: Verjährungsfrist

Die Verjährungsfrist für die Verfolgung wegenfahrlässiger Abgabenhehlereibeginnt bei fahrlässigem Ansichbringen von unverzollten Sammlerbriefmarken in dem Zeitpunkt, in dem der Täter an der Ware seinen Gewahrsam begründet - (§ 31 Abs. 1 FinStrG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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