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Abgabenhehlerei: Verjährungsfrist
• Die Verjährungsfrist für die Verfolgung wegenfahrlässiger Abgabenhehlereibeginnt bei fahrlässigem Ansichbringen von unverzollten Sammlerbriefmarken in dem Zeitpunkt, in dem der Täter an der Ware seinen Gewahrsam begründet - (§ 31 Abs. 1 FinStrG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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