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SWK 10, 1. April 1995, Seite R 35

Gerichtsgebühren: Zwischenfeststellungsantrag

Wird ein

Zwischenfeststellungsantragnach § 236 ZPO gestellt, so sind die Streitwerte der Klage und des Zwischenantrages zusammenzurechnen - (§ 18 Abs. 2 Z 1 GGG), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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