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SWK 10, 1. April 1995, Seite 038

Bescheid: Begründung

DieBegründungeines Bescheides muß so sein, daß sie der VwGH nachvollziehen kann - (§ 18 Abs. 1 Z 3 lit. c EStG 1988), (Aufhebung in diesem Punkt wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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