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BUNDESABGABENORDNUNG
Wird über die Vortragsfähigkeit eines Verlustes im Feststellungsbescheid abgesprochen, dann hat diese Feststellung Bindungswirkung für die Einkommensteuer ().
Bilanzberichtigung und Wiederaufnahme (§ 303 Abs. 4 BAO)
Reinhold Beiser untersucht die Frage der Bilanzberichtigung und Bilanzverknüpfung mit einer Wiederaufnahme des Verfahrens (ÖStZ 1995, 13 ff.).
Wiederaufnahme nur bei relevanten neuen Tatsachen (§ 303 Abs. 4 BAO)
Ergibt sich, daß die zur Begründung der Wiederaufnahme herangezogene neue Tatsache kein tauglicher Wiederaufnahmsgrund ist, dann kann eine andere Tatsache (keine Kürzung der KFZ-Leasingraten um Repräsentationsanteil), auf die sich das Finanzamt nicht gestützt hat, nicht zur Bestätigung der Wiederaufnahme im Rechtsmittelverfahren führen (RME 10 in ÖStZ 1995, 63).