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Verschmelzungsbedingte Geschäftsübernahme nach § 142 HGB
(BMF) - Scheidet aus einer grundstücksbesitzenden OHG, die nur aus zwei Gesellschaftern besteht, einer der Gesellschafter durch Erlöschen aufgrund einer Verschmelzung nach § 1 UmgrStG aus, so ist im Fall der verschmelzungsbedingten Geschäftsübernahme (§ 142 HGB) durch den übernehmenden Gesellschafter auf die Überführung des Gesamthandeigentums in sein Alleineigentum die Bestimmung des § 6 Abs. 5 UmgrStG anzuwenden. ( Abt. IV/10)