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SWK 10, 1. April 1995, Seite R 36

Aussetzung: Voraussetzung

EineAussetzungsetzt ein noch offenes Rechtsmittelverfahren voraus - (§ 212 a BAO), (Abweisung)

( bis 0202)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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