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Zuschlagsfreie Auflösung von Investitionsrücklagen 1990 und 1991
(BMF) - Investitionsrücklagen (steuerfreie Beträge) der Jahre 1990 und 1991 können gemäß Z 61 a des Steuerreformgesetzes 1993 auch dann zuschlagsfrei im Jahr 1993 aufgelöst werden, wenn die Auflösung nur teilweise erfolgt. ( S 383/24/1-IV/14/94)