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iFamZ 1, Februar 2014, Seite 29

Prozessunfähigkeit des Betroffenen

iFamZ 2014/18

S. 29§§ 6 ; 7 ZPO

Nach stRsp sind Personen im Umfang, in dem ihnen ein Sachwalter zur Vertretung beigestellt wurde, prozessunfähig. Bei einem vom Betroffenen selbst erhobenen außerordentlichen Revisionsrekurs ist zunächst vom Erstgericht ein Sanierungsversuch zu unternehmen. Scheitert dieser Versuch, weil der Sachwalter keine Genehmigung erteilt, so ist der Revisionsrekurs als absolut unzulässig zurückzuweisen.

Rubrik betreut von: Schauer/Parapatits
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