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Prozessunfähigkeit des Betroffenen
iFamZ 2014/18
S. 29§§ 6 ; 7 ZPO
Nach stRsp sind Personen im Umfang, in dem ihnen ein Sachwalter zur Vertretung beigestellt wurde, prozessunfähig. Bei einem vom Betroffenen selbst erhobenen außerordentlichen Revisionsrekurs ist zunächst vom Erstgericht ein Sanierungsversuch zu unternehmen. Scheitert dieser Versuch, weil der Sachwalter keine Genehmigung erteilt, so ist der Revisionsrekurs als absolut unzulässig zurückzuweisen.