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Untersuchungsgrundsatz
iFamZ 2014/26
§§ 8, 38a Abs 1 UbG
UVS Tirol , uvs-2013/30/0578-3
Eine Unterbringung gem § 8 UbG ohne die gesetzlich vorgesehene vorangegangene Untersuchung ist auch dann rechtswidrig, wenn die sonst vorliegenden Informationen aus medizinischer Sicht ausreichend erscheinen. Ein kurzer Wortwechsel stellt noch keine ärztliche Untersuchung dar (s zB UVS Wien , O2/B/13/22/98).