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iFamZ 1, Februar 2014, Seite 38

Prozessuale Wirkung der Anerkennung des Erbrechts

iFamZ 2014/37

§ 161 AußStrG

Hat die aufgrund des Gesetzes antrittserklärte erblasserische Mutter das Erbrecht der Testamentserbin anerkannt und spricht das Gericht mit Beschluss aus, dass der erblasserischen Mutter kein gesetzliches Erbrecht zustehe, kann die Testamentserbin mangels Beschwer nicht eine explizite Ab- oder Zurückweisung des Erbrechtes der erblasserischen Mutter verlangen.

Der Erblasser hinterließ mehrere Testamente. Seine Lebensgefährtin gab aufgrund des Testaments vom die unbedingte Erbantrittserklärung zum gesamten Nachlass ab.

Die Mutter des Erblassers gab aufgrund des Testaments vom die bedingte Erbantrittserklärung zum gesamten Nachlass, in eventu als gesetzliche Erbin zur Hälfte des Nachlasses, ab. Nach Anberaumung einer Tagsatzung erklärte sie, dass sie im Hinblick auf die Ergebnisse der strafbehördlichen Ermittlungen das Erbrecht der Lebensgefährtin nicht bestreite und die von ihr abgegebene bedingte Erbantrittserklärung hinfällig sei. Unter einem meldete sie ihren Pflichtteilsanspruch zur Verlassenschaft im Ausmaß der Hälfte des gesetzlichen Erbrechts an und beantragte die Inventarisierung des Nachlasses.

Das Erstgericht sprach mit Beschluss aus, dass der Mu...

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