Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
iFamZ 1, Februar 2014, Seite 28

Unzulässige Verrechnung nach dem RATG

iFamZ 2014/16

§§ 276, 1295 ff, 1299 ABGB

Ein Rechtsanwalt handelt als Sachwalter rechtswidrig, wenn er seinen Anspruch auf Belohnung oder Entschädigung ohne gesetzliche Grundlage oder entgegen der stRsp nach den Tarifen des RATG geltend macht.

Der beklagte Rechtsanwalt war von 2000 bis 2008 Sachwalter einer (vermögenden) Betroffenen. Er sprach für seine Tätigkeit insgesamt zehnmal die gerichtliche Bestimmung von Belohnungen und Entschädigungen an, die ihm jeweils in der beantragten Höhe zuerkannt wurden; die zuerkannten Beträge lagen alle unter 7.000 Euro. Der Beklagte hatte sämtliche Leistungen stets nach den Tarifen des RATG beansprucht. Nachdem die spätere Sachwalterin der Betroffenen für diese Amtshaftungsansprüche geltend gemacht hatte, weil das Pflegschaftsgericht dem Beklagten weitaus überhöhte Ansprüche zuerkannt habe, zahlte die Klägerin (Republik Österreich) aufgrund eines Vergleichs 33.000 Euro an die Betroffene und ließ sich deren allfällige Schadenersatzansprüche gegen den Beklagten abtreten.

Sie macht nun unter Berufung auf den auf sie übergegangenen Schadenersatzanspruch sowie auf § 896 ABGB die Hälfte davon, also einen Betrag von 16.500 Euro, samt Zinsen geltend. Der Beklagt...

Daten werden geladen...