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iFamZ 1, Februar 2014, Seite 31

Fortsetzung der Unterbringung (auch) bei (kurzfristiger) Überstellung an eine nicht-psychiatrische Abteilung der Krankenanstalt

iFamZ 2014/24

§§ 2, 30 Abs 2, 33 UbG

Erfolgt die Transferierung von der geschlossenen auf eine offene Abteilung desselben Spitals nur kurzfristig (hier: ausschließlich zur Durchführung einer medizinischen Behandlung unter Aufrechterhaltung der psychiatrischen Betreuung) und bleiben die Beschränkungen aufrecht, liegt eine durchgehende Unterbringung vor (RIS-Justiz RS0075831).

[Der Patient] wurde erstmals am ohne sein Verlangen auf der 1. Psychiatrischen Abteilung untergebracht. Mit Beschluss vom wurde seine Unterbringung bis für zulässig erklärt. Die weitere Unterbringung in der Einrichtung wurde fortlaufend überprüft und für zulässig erklärt, so auch mit Beschluss des Erstgerichts vom bis zum . Am verständigte die genannte Einrichtung das Erstgericht davon, dass die Unterbringung des Kranken durch seine Transferierung auf die orthopädische Abteilung des[selben] Spitals zur Durchführung einer Operation an der rechten Hüfte beendet worden sei. Der Kranke wurde vom psychiatrischen Stationspersonal auf die orthopädische Abteilung begleitet und dort psychiatrisch weiter behandelt. Am wurde der Kranke – wieder in Begleitung des psychiatrischen Stationspersonals – in di...

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