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iFamZ 1, Februar 2014, Seite 45

Auftrag zur Teilnahme an Psychotherapie im pflegschaftsgerichtlichen Verfahren

Unterschiedliche Ansätze in unterschiedlichen Ländern

Konstanze Thau

Die unterschiedlichen Wege, die zB die USA einerseits und Deutschland sowie Österreich andererseits im Hinblick auf gerichtliche Aufträge zur Inanspruchnahme von Familientherapie gehen, sollen im Folgenden aufgezeigt werden.

I. Großzügige Sichtweise in den USA

A. Von bloßen Empfehlungen zur verpflichtenden Anordnung

Seit Jahrzehnten werden von amerikanischen Gerichten in Obsorge- und Kontaktrechtsverfahren(Familien-)Therapien nicht nur empfohlen, sondern auch verpflichtend angeordnet. Dies zeigt, dass nach US-amerikanischem Rechtsverständnis in derartigen Aufträgen grundsätzlich kein Verstoß gegen „constitutional limits“ erblickt wird. Der auf Familienrecht spezialisierte und auch als Mediator tätige New Yorker Anwalt Elliot J. Wiener hat im Jahr 2007 die Entwicklung der nahezu vierzigjährigen Rsp zu dieser Frage nachgezeichnet.

S. 46 Die Judikatur der amerikanischen Gerichte zeigt das Bemühen um die Vermeidung des Zerfalls der familiären Bande auf. Die auf diesem Bemühen fußende Rsp hat sich in den letzten Jahrzehnten dahin entwickelt, dass die ursprünglich erteilten bloßen Empfehlungen an Parteien, Einzel- und/oder Familientherapie in Anspruch zu nehmen, einer verpflichtenden Anordnung zu...

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