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Obsorge: Rechtsmittellegitimation der Pflegeeltern
iFamZ 2015/211
Nachdem der Minderjährige seiner Mutter im Alter von etwa vier Monaten abgenommen worden und vorerst bei Krisenpflegeeltern untergebracht worden war, beantragte der KJHT, der Mutter die Obsorge zu entziehen und an ihn zu übertragen. In der Folge stellten darüber hinaus eine Tante (Schwester der Mutter) und eine Großmutter (Mutter des Vaters) Anträge auf Obsorgeübertragung. Im Laufe des Verfahrens wurde die ursprüngliche Krisenpflege beendet. Seither wird das Kind von Pflegeeltern betreut.
Das Erstgericht wies die Anträge des KJHT sowie der Großmutter ab und übertrug die Obsorge – ohne förmlichen Ausspruch über die Entziehung der Obsorge der Mutter – unter mehreren Auflagen der Tante.
Das Rekursgericht gab dem dagegen von den Pflegeeltern erhobenen Rekurs, in dem diese die Obsorgeübertragung an die Tante bekämpften und eine Entscheidung begehrten, die eine weitere Betreuung durch die Pflegeeltern ermöglicht, etwa durch Obsorgeübertragung an den KJHT, nicht Folge und bestätigte den erstgerichtlichen Beschluss mit der Maßgabe, dass der Mutter die Obsorge entzogen wird.
Der dagegen von den Pflegeeltern erhobene Revisionsrekurs ist zulässig, we...