Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
(Elektronische) Akteneinsicht einer im Ausland wohnhaften ehemals betroffenen Person
iFamZ 2015/225
Art 6 EMRK; § 89i Abs 2 GOG
Es besteht keine technische Möglichkeit, einer ehemals betroffenen Person elektronisch Akteneinsicht in den Sachwalterschaftsakt zu gewähren. Die Partei kann auch nicht die Übersendung des gesamten Aktes an ein Gericht im Ausland beantragen. Daraus ergibt sich jedoch keine Gehörverletzung des ehemals Betroffenen iSd Art 6 EMRK: Unabhängig von dem in § 89i Abs 1 GOG geregelten Anspruch, Ablichtungen vom Akt oder Aktenteilen zu erhalten, hat der ehemals Betroffene jedenfalls ein Anrecht darauf, dass ihm sämtliche Ermittlungsergebnisse, auch wenn sie letztlich zu der von ihm angestrebten Einstellung des Sachwalterschaftsverfahrens geführt haben, zur Kenntnis gebracht werden.
Nach rechtskräftiger Einstellung des Sachwalterschaftsverfahrens beantragte der in Bulgarien wohnhafte ehemals Betroffene und nunmehrige Revisionsrekurswerber die Gewährung elektronischer Einsicht in den Sachwalterschaftsakt gem § 89i GOG. Für den Fall der Ab- oder Zurückweisung dieses Antrags stellte er den Eventualantrag auf Übersendung des kompletten Gerichtsakts zur Akteneinsicht im Rechtshilfeweg an das zuständige Zivilgericht seines Wohnortes.
Der gegen die Rekursentscheidung...