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iFamZ 6, Dezember 2015, Seite 261

Die iFamZ geht ebenso interdisziplinär wie international in ihr zweites Jahrzehnt

Robert Fucik

Nun liegt das letzte Heft des 10. Jahrgangs der iFamZ vor Ihnen. Die Freude am Beginn des 10. Jahrgangs hat uns diesen bereits feiern lassen. Daher nun bloß „business as usual“.

Das ist ja auch schon turbulent genug. Wie der VfGH das Problem gelöst hat, dass der Wortlaut des Kindschaftsrechts anscheinend (nach dem VfGH: scheinbar) ein echtes Doppelresidenzmodell selbst bei Bewährung und Kindeswohloptimierung ausschließt, muss gerade in unserer Zeitschrift Gegenstand vertiefter Betrachtung werden; Susanne Beck liefert sie mit dem bekannten Brecht- (nein, nicht Reich-Ranicki-)Zitat: „Der Vorhang zu und alle Fragen offen“ (S 264). Eine besondere Form von Rechtsvergleich bietet die Erbrechtspraxis des Dr. M: Das fremdhändige Testament vor und nach der Erbrechtsreform (S 299). Nicht nur wer demnächst testieren, aber das Jahr 2016 überleben will, sollte dort nachlesen. Interdisziplinär befasst sich schließlich Martin Mayerhofer mit dem Kontaktrecht der leiblichen Eltern während der Unterbringung bei Pflegeltern (S 275). Hier ließe sich ein Bogen zur Doppelresidenz spannen: Da wie dort ist es wichtig, dass das Kind weiß, wo es hingehört, aber keiner kindeswohlgerechten Lösung dürfen sich G...

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