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Aussetzung von Verfahren iZm einer Sorgerechtsentscheidung
iFamZ 2015/243
Art 36, 28 ff VO Brüssel IIa
Der OGH richtet ein Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH betreffend die Aussetzung von Verfahren zu einer zu vollstreckenden Sorgerechtsentscheidung des Erststaates im Zweitstaat, in dem – inzwischen zuständigkeitshalber – eine abweichende Entscheidung getroffen wurde.
I. Dem EuGH wird gem Art 267 AEUV folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt:
Steht Art 35 Abs 1 der VO (EG) 2201/2003 des Rates vom über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung (VO Brüssel IIa) einer Aussetzung von Verfahren auf Nichtanerkennung nach Art 21 Abs 3 bzw auf Vollstreckbarerklärung nach Art 28 ff der VO durch das Rechtsmittelgericht entgegen, wenn im Vollstreckungsmitgliedstaat ein Antrag auf Abänderung der vollstreckbar zu erklärenden Sorgerechtsentscheidung des Ursprungsmitgliedstaates gestellt wird und der Vollstreckungsmitgliedstaat für diesen Abänderungsantrag international zuständig ist?
II. Der EuGH wird ersucht, diese Frage im Eilverfahren nach Art 104b der Verfahrensordnung zu beantworten.
III. Das Verfahren über den Revisionsrekurs ...