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Spezifische Erhebungen im Rahmen der Familiengerichtshilfe
Nutzung und Nutzen in der gerichtlichen Praxis
Seit der Einführung der Familiengerichtshilfe (FamGHi) im Jahr 2013 hat das Gericht die Möglichkeit, gerichtsnahe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem psychosozialen Bereich mit der Erhebung einzelner Sachverhalte zu beauftragen. Mit einem ergänzenden Erlass wurde diese Möglichkeit auch um eine (eingeschränkte) fachliche Einschätzung der Sachlage durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der FamGHi erweitert. Die Erfahrungen aus dem Sprengel des OLG Linz aus dem Jahr 2014 zeigen, dass diese Leistung an verschiedenen Gerichtsstandorten verschieden oft beauftragt wird, in der Durchführung aber eine (insb zeitlich) ökonomische Variante zusätzlicher Informationsgewinnung darstellt. Auch die regionale Zusammenarbeit verschiedener Gerichts- und FamGHi-Standorte wird durch die Durchführung von spezifischen Erhebungen vereinfacht und ökonomisiert.
I. Rahmenbedingungen
A. Einführungserlass – Erhebungen zur Informationssammlung
Mit der Einführung der FamGHi in Österreich wurden dem Gericht mehrere neue Leistungen zur Verfügung gestellt, um mit psychosozialen Mitteln und Methoden haltbare, kindeswohldienliche Lösungen für familiäre Konfliktsituationen zu schaffen. Diese Leistungen, oft auch...