Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Keine Anspannung der geldunterhaltspflichtigen Mutter auf eine Vollzeitbeschäftigung wegen Kleinkindbetreuung
iFamZ 2015/204
Die Mutter beantragte, ihre monatliche Geldunterhaltsverpflichtung, beginnend mit , herabzusetzen, weil am ihr Sohn Nikolaus geboren worden sei und sie seit nur noch Kinderbetreuungsgeld beziehe.
Mit seinem im dritten Rechtsgang gefassten Beschluss verpflichtete das Erstgericht die Mutter in Minderung ihrer Unterhaltsleistung zur Zahlung eines Betrags von 85 Euro für die Zeit von bis und eines Betrags von 330 Euro monatlich ab . Es ging zusammengefasst davon aus, dass Nikolaus bis von niemandem anderen betreut werden habe können als von seiner Mutter. Hingegen sei seit dem eine Fremdbetreuung so weit möglich, dass der unterhaltspflichtigen Mutter eine Teilzeitbeschäftigung zumutbar sei. Für die Zeit bis sei daher das Kinderbetreuungsgeld als Unterhaltsbemessungsgrundlage heranzuziehen. Ab hätte die Mutter zumutbar ein Einkommen von durchschnittlich 1.611,50 Euro monatlich erzielen können, das unter Anwendung des Anspannungsgrundsatzes der Unterhaltsbemessung zugrunde zu legen sei. Das Rekursgericht bestätigte diese Entscheidung.
Der OGH wies den Revisionsrekurs des Kindes mangels erheblicher Rechtsfrage zurück.
(…) 3.1 Eine Anspannung auf tatsächli...