Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Heiratsgut: Zeitpunkt
• Die Eigenschaft eines Heiratsgutes (einer Ausstattung) geht nicht verloren, wenn es nicht schon bei der Verehelichung sondern erst später hingegeben wird. - (§ 3 Abs. 5 ErbStG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften)
()