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SWK 3, 20. Jänner 2002, Seite 10

Gewährleistung: Rückstellung

Im Hinblick auf die bei Reinigungsunternehmen typischerweise gegebenen Gewährleistungsrisken kann davon ausgegangen werden, dass Schadensfälle bereits kurze Zeit nach ihrem Eintritt erkannt und dem verursachenden Unternehmen gemeldet werden, sodass eine Rückstellung für Gewährleistungsverpflichtungen für später hervorkommende Mängel von Leistungen nicht anzuerkennen ist. - (§ 9 EStG 1988), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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