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Gewährleistung: Rückstellung
• Im Hinblick auf die bei Reinigungsunternehmen typischerweise gegebenen Gewährleistungsrisken kann davon ausgegangen werden, dass Schadensfälle bereits kurze Zeit nach ihrem Eintritt erkannt und dem verursachenden Unternehmen gemeldet werden, sodass eine Rückstellung für Gewährleistungsverpflichtungen für später hervorkommende Mängel von Leistungen nicht anzuerkennen ist. - (§ 9 EStG 1988), (Abweisung)
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