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SWK 3, 20. Jänner 2002, Seite T 15

4. Organschaft

• Organschaftsbegriff (361-367); ausländische (nicht im EWR-Gebiet ansässige) Kapitalgesellschaften (mit inländischer Zweigniederlassung) sind nicht Organträger (374)

• Die die geschäftsleitende Holding ausschließende Judikatur ist nicht maßgebend (381)

• Eingliederungsmerkmale (385-406)

- Keine Organschaft bei atypischer stiller Beteiligung, außer diese erstreckt sich nur auf einen von mehreren Betrieben (398)

- Vermittlung von Synergieeffekten reicht für die wirtschaftliche Eingliederung aus, intensive Umsatzbeziehungen sind nicht unbedingt erforderlich (403)

• Mindestdauer für Ergebnisabführungsvertrag fünf Jahre, vorherige Kündigung bedarf gewichtiger außersteuerlicher Gründe (421, 422), vorherige Nichtdurchführung: Unwirksamkeit ex tunc (427)

• Ausnahmen vom Verbot der vorbilanziellen Dotierung offener Rücklagen (431-438)

- Rücklagen mit steuerlicher Wirkung - z. B. IFB, Übertragungsrücklage (433)

- Gesetzliche Rücklagen, z. B. versteuerte Gewinnrücklagen (434)

- Rücklagen in wirtschaftlich begründeten Fällen (435)

• Behandlung vororganschaftlicher Rücklagen (439-441)

• Zurechnung der Organergebnisse (443-470)

- Schuldzinsen für ein Darlehen zum Erwerb der Beteiligung an einer künftigen O...

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