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4. Organschaft
• Organschaftsbegriff (361-367); ausländische (nicht im EWR-Gebiet ansässige) Kapitalgesellschaften (mit inländischer Zweigniederlassung) sind nicht Organträger (374)
• Die die geschäftsleitende Holding ausschließende Judikatur ist nicht maßgebend (381)
• Eingliederungsmerkmale (385-406)
- Keine Organschaft bei atypischer stiller Beteiligung, außer diese erstreckt sich nur auf einen von mehreren Betrieben (398)
- Vermittlung von Synergieeffekten reicht für die wirtschaftliche Eingliederung aus, intensive Umsatzbeziehungen sind nicht unbedingt erforderlich (403)
• Mindestdauer für Ergebnisabführungsvertrag fünf Jahre, vorherige Kündigung bedarf gewichtiger außersteuerlicher Gründe (421, 422), vorherige Nichtdurchführung: Unwirksamkeit ex tunc (427)
• Ausnahmen vom Verbot der vorbilanziellen Dotierung offener Rücklagen (431-438)
- Rücklagen mit steuerlicher Wirkung - z. B. IFB, Übertragungsrücklage (433)
- Gesetzliche Rücklagen, z. B. versteuerte Gewinnrücklagen (434)
- Rücklagen in wirtschaftlich begründeten Fällen (435)
• Behandlung vororganschaftlicher Rücklagen (439-441)
• Zurechnung der Organergebnisse (443-470)
- Schuldzinsen für ein Darlehen zum Erwerb der Beteiligung an einer künftigen O...