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14. Verdeckte Ausschüttungen
• Allgemeines(748-765)
- Begriff, Definition, Voraussetzungen (Eigentums- oder Nahebeziehung - objektives und subjektives Tatbild); (748-752)
- Fremdvergleich: Verweis auf „Angehörigenjudikatur" (753-755)
- Widerlegbare Vermutung einer verdeckten Ausschüttung bei formellen Mängeln (756-757)
- Abgrenzung zu Missbrauch(759), nichtabzugsfähigen Aufwendungen (760 f.), Empfängerbenennung (762), Liebhaberei (763)
• In Frage kommende Körperschaften (766-772):
- Personenbezogene (z. B. juristische Personen des privaten Rechts, Partizipationskapital)
- Eigentümerlose (z. B. Vereine oder Sparkassen)
• In Frage kommende Empfänger(773-782):
- Eigentümer bzw. Gesellschafter (773 f.), aber auch Nahestehende (hiezu zahlreiche Judikaturbeispiele); (776 f.)
- Verlust der Anteilsinhaberschaft ohne Einfluss auf verdeckte Ausschüttung (774 f.)
- Begriff der „wirtschaftlichen Anteilsinhaberschaft (779): Person, die mittelbaren, aber entscheidenden Einfluss nimmt
• Voraussetzungen (783-791):
- Objektives Tatbild(784-789):
Keine Möglichkeit der Rückgängigmachung nach Ablauf des Wirtschaftsjahres
- Subjektives Tatbild (790 f.):
auf Vorteilsgewährung gerichtete Willensentscheidung (auch schlüssig möglich)
Tatbestandsirrtum...