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SWK 3, 20. Jänner 2002, Seite 17

14. Verdeckte Ausschüttungen

• Allgemeines(748-765)

- Begriff, Definition, Voraussetzungen (Eigentums- oder Nahebeziehung - objektives und subjektives Tatbild); (748-752)

- Fremdvergleich: Verweis auf „Angehörigenjudikatur" (753-755)

- Widerlegbare Vermutung einer verdeckten Ausschüttung bei formellen Mängeln (756-757)

- Abgrenzung zu Missbrauch(759), nichtabzugsfähigen Aufwendungen (760 f.), Empfängerbenennung (762), Liebhaberei (763)

• In Frage kommende Körperschaften (766-772):

- Personenbezogene (z. B. juristische Personen des privaten Rechts, Partizipationskapital)

- Eigentümerlose (z. B. Vereine oder Sparkassen)

• In Frage kommende Empfänger(773-782):

- Eigentümer bzw. Gesellschafter (773 f.), aber auch Nahestehende (hiezu zahlreiche Judikaturbeispiele); (776 f.)

- Verlust der Anteilsinhaberschaft ohne Einfluss auf verdeckte Ausschüttung (774 f.)

- Begriff der „wirtschaftlichen Anteilsinhaberschaft (779): Person, die mittelbaren, aber entscheidenden Einfluss nimmt

• Voraussetzungen (783-791):

- Objektives Tatbild(784-789):

Keine Möglichkeit der Rückgängigmachung nach Ablauf des Wirtschaftsjahres

- Subjektives Tatbild (790 f.):

auf Vorteilsgewährung gerichtete Willensentscheidung (auch schlüssig möglich)

Tatbestandsirrtum...

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