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6. Gewinnermittlung; Allgemeine Vorschriften
• Geltung der §§ 4-14 EStG 1988 mit Modifikationen (596); Gewinnermittlungsarten (597-605)
• Betriebsvermögen (608-619): Außerbetrieblicher Bereich bei Körperschaften denkbar, wenn Wirtschaftsgüter nicht der Einkommenserzielung dienen, als „privat" anzusehen sind oder Aufwendungen von vornherein der außerbetrieblichen Sphäre dienen (613). Maßstab ist die Tauglichkeit zur Einkunftserzielung (614); Wechsel der Gewinnermittlungsart (625-634)
• Einzelfragen (635-651). Nicht abnutzbarer freiberuflicher Praxiswert: auf 15 Jahre zu verteilen (648)