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Privatnutzung KFZ
• Die vom Arbeitnehmer tatsächlich nicht in Anspruch genommene „Möglichkeit" der Privatnutzung eines Kfz führt nicht zu einem Sachbezug, der gem. § 15 EStG 1988 zu versteuern ist. - (§ 15 Abs. 2 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften)
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