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SWK 3, 20. Jänner 2002, Seite 21

22. Tarif

• Grundsatz der Einfachbesteuerung durch Tarif von 34% (1481)

• Besondere Steuersätze (1482-1485):

- Zusatzbesteuerung von 25% bei Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften

- Sondergewinn bei Eigenkapitalverzinsung (25%)

- ausländische Einkünfte von inländischen beschränkt steuerpflichtigen Körperschaften (25%)

- Zwischenbesteuerung bei Privatstiftungen (12,5%)

• Freibetrag für begünstigte Zwecke in Höhe von 7.300 €(1486 f.)

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